Kein Einsatz bei Streik durch Zeitarbeitnehmer – Equal Pay – Höchstüberlassungsdauer – „saubere“ Werkverträge

Inzwischen werden die vorgesehenen Inhalte mehr und mehr deutlich. Neben der schon bekannten geplanten Höchstüberlassungsdauer, der gleichen Equal – Pay – Bezahlung der Zeitarbeitnehmer nach 9 Monaten und Wegfall der „verdeckten Arbeitnehmerüberlassung“, besteht Frau Nahles auch auf ein gesetzliches Verbot des Einsatzes von Zeitarbeitern als Streikbrechern. Einige Fragen sind aber noch offen. Beispielsweise ob die Einsatzbeschränkung mitarbeiter- oder arbeitsplatzbezogen sein soll.
Beim Thema „Streikbruch“ regt sich indes scharfer Widerspruch auf Arbeitgeberseite – unter anderem mit dem Hinweis, dass die Streikmacht der Gewerkschaften schon durch das Bundesarbeitsgericht laufend gestärkt worden sei. Im Grunde ist hier ein Streit unnötig, da derartige Regelung bereits Bestandteil aktueller Tarifverträge ist.
Interessanter scheint da eine Tariföffnungsklausel für die Höchstüberlassungsdauer zu sein, die laut „Wirtschaftswoche“ im Gespräch zu sein scheint. Dann könnten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf längere Einsatzzeiten als die geplanten 18 Monate verständigen, bspw. für Vertretungen bei Eltern- und Pflegezeiten, welche ja, vom Gesetzgeber vorgesehen, durchaus 18 Monate überschreiten können.
Praktischen Regelungen zur Flexibilitätsverbesserung sind schon im Tarifvertrag der IG-Metall mit der Metallarbeitgebern vorhanden und umgesetzt. Auch im aktuellen Tarifvertrag der Zeitarbeitstarifgemeinschaft TQZ wurden solche Verfahren eingeführt. Die Tarifpartner der existierenden Tarifverträge haben darauf hingewiesen, dass die bestehenden Tarifverträge im Sinne der Tarifautonomie zu beachten sind. Außerdem sollte es eine Öffnungsklausel für weitere tarifliche Regelungen im Gesetz geben.
Beim Thema Werkvertrag wehren sich die Arbeitgeber gegen eine Regulierung. Die Arbeitsteilung nimmt zu und damit wächst die Bedeutung von Werkverträgen wird hier ins Feld geführt. Nahles sieht es umgekehrt: Solle es mehr Werkverträge geben, „dann müssen die sauber sein“. Dazu müsse die Politik „die Spreu vom Weizen trennen“. Es darf – laut Nahes – nur offene und keine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung geben.