BAG-Urteil stellt jetzt klar: Wenn eine Überlassung in die tariflich definierten Branchen der M+E Industrie erfolgt, dann müssen die Zeitarbeitsfirmen auch nach dem einschlägigen Tarifvertrag Branchenzuschläge zahlen. Die korrekte Zuordnung zu einer Branche hat durch die Zeitarbeitsfirma zu erfolgen, „eigene Zuordnungen“ der Kundenbetriebe sind dabei unerheblich.
Der Fall:
Mehr als 60 Zeitarbeiter, die für Ford im Industriepark Köln Motorenteile zusammen-schraubten und ins Ford-Werk lieferten, wurden von ihrer Zeitarbeitsfirma die tariflichen Branchenzuschläge (bis zu 50 % Zuschlag auf den Zeitarbeitsstundenlohn) nicht bezahlt. Mit dieser Form des Lohndumping wurden nicht nur die Mitarbeiter um den ihnen zustehenden Verdienst gebracht, sondern auch den Sozialkassen erhebliche Beiträge vorenthalten. Mit dieser Strategie konnten Arbeitskräfte zu Dumpingpreisen Kundenbetrieben überlassen werden.
Beklagt war die Bochumer Firma „Wico“
Das iGZ-Verbandsmitglied hatte die einschlägigen Branchenzuschlagstarife für Zeitarbeitsfirmen in den Einsätzen ihrer Beschäftigten im Ford-Industriepark nicht angewandt. Begründung: die Arbeiten der Zeitarbeitnehmer hätten dort nichts mit der M+E Industrie zu tun. Eine solche obskure Begründung ist nicht nachzuvollziehen! Grade bei Automobil- und Zulieferindustrie ist die Zuordnung zur M+E Branche eindeutig. In Branchenzuschlagstarifvertrag M+E werden diese Industriezweige expliziert aufgeführt. Wurden hier etwa bewußtes Dumping betrieben?
Die Leihfirma muss nun ihren Kölner Arbeitskräften jeweils hohe fünfstellige Summen (bis zu 30.000,00 €) nachzahlen.
Die IG-Metall sieht das Urteil als Präzedenzfall und meint dass jetzt eine Klagelawine losgetreten wird. Einige Zeitarbeitsfirmen scheinen wohl verpflichtende Branchenzuschläge nicht gezahlt zu haben.
– Quelle: http://www.express.de/25786610
Lohnbetrug, Lohndumping, Mitarbeitern Gelder vorenthalten, unseriiös
Sehr geehrte Damen und Herren,
verantwortliche des Verbandes IGZ halten ständig Tagungen ab, um ihren Mitgliedern
die Wichtigkeit des Verbandes darzustellen. Was scheinbar nicht geschieht, ist, auf
die Einhaltung der tarifvertraglichen Regelungen konsequent hinzuweisen.
Wie kann es denn sein, dass ein Mitglied des Verbandes jahrelang die Mitarbeiter
um ihren verdienten Lohn bringt, sich dumm stellt und die Verantwortung dafür dem
Entleihbetrieb zuschieben will. Wer für diese Firma die Zulassung vergeben hat, sollte
ebenfalls überprüft werden, ob hier nachlässig gehandelt wurde. Die Kundenbetriebe
schauen nur nach dem günstigsten Angebot und hinterfragen nicht, wie das preiswerte
Angebot zustande kam. Die Zuordnung der Arbeiten ist doch wirklich eindeutig genug,
um das Personal entsprechend einordnen zu können und den Branchenzuschlag