Das MDK Reformgesetz und die möglichen Auswirkungen auf die Zeitarbeit in der Pflege

 

Seit dem 01.01.2020 ist das MDK Reformgesetzt in Kraft. Es betrifft mittelfristig auch die Zeitarbeit, da es die Personalkostenerstattung durch die Krankenkassen  im Rahmen des Pflegebudget beim Einsatz von Zeitarbeit deckelt. Zeitarbeitseinsätze kommen inzwischen vielen Kliniken und Altenheimen teurer als die eigene Beschäftigung.

 

"Bei Beschäftigung von Pflegepersonal ohne direktes Arbeitsverhältnis mit dem Krankenhaus, insbesondere von Leiharbeit-nehmern im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, ist der Teil der Vergütungen, der über das tarifvertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt für das Pflegepersonal mit direktem Arbeitsverhältnis mit dem Krankenhaus hinausgeht, und damit auch die Zahlung von Vermittlungsentgelten, nicht im Pflegebudget zu berücksichtigen." 

 

Der Personalmangel in der Pflege spielt bei Geschäftsmodellen von Personaldienstleistern eine Rolle. Für Pflegekräfte sind die Angebote der Personaldienstleister sehr attraktiv, weil sie von den Zeitarbeitsfirmen meist höher vergütet werden und sie sich ihre Arbeitszeiten aussuchen könnten: weniger Nachtschichten und weniger Wochenendarbeit. Besonders durch weniger Nacht- und Wochenarbeit der Zeitarbeitskräfte wird das Stammpersonal oft mehr belastet, da die Pflege an 7 Tagen die Woche Tag und Nacht von den Einrichtungen geleistet werden muss. Die attraktiven Angebote können von den Dienstleistern durch die  erzielten Stundenverrechnunngssätze gut finanziert werden.

 

Durch die Deckelung im Pflegebudget verteuern sich die Zeitarbeitskosten für Kliniken und Altenheime. Erste Stimmen aus den Einrichtungen werden laut, dass die Zeitarbeit zurückgefahren werden soll. In einigen Einrichtungen sind die externen Pflegekosten doppelt so hoch wie bei den intern Beschäftigten.