Qualitätsanforderungen an Berater in der Personaldienstleistung

 

Seriöse Beratung zielt darauf ab, dass einschlägige Gesetze und Tarifverträge in den  jeweiligen Kundenbetrieben  beachtet werden. Eine umfangreiche prüfungssichhere Compliance-Kenntnis,  praktische Erfahrung bei der rechts- und haftungssicheren Anwendung der Gesetze und eine ausgewiesene Tarifexpertise sind essentielle Qualitätsmerkmale. Hier können Halbwissen und Falschinformationen ansonsten sehr teuer werden.

 

Die Beraterqualität  in der Zeitarbeit  ist in der Tat  objektiv prüfbar. Hierzu  eignen sich oft die eigenen Statements eines Beraters. Ein Beispiel:

 

Wer lange Zeit, von 2003 bis ins Jahr 2010, für die unwirksamen Christlichen Dumping-Tarifverträgen geworben und Unternehmen bei deren Anwendung beraten hat, kann nicht als Tarifexperte bezeichnet werden. Wem die Wirkungsweise von Anerkennungstarifverträgen fremd ist und Sachverhalte aus Tarifverträgen (wie beim Tarifplus) wegen fehlender Kenntnis falsch interpretiert, kann nicht prüfungssicher beraten.Werden dann auch noch  die Inhalte der Begriffe  Equal Treatment und Equal Pay  falsch interpretiert  und damit die Gefahr hoher Bußgelder für Zeitarbeitsunternehmengroß, wird schlechter Rat teuer.

 

Wer eine fundierte, prüfungssichere Beratung möchte  sollte sich an Compliance-Experten mit sicherer Tarifkenntnis und praktischer Erfahrung wenden.