Zum April 2017 wurde das AÜG novelliert und die Kunden der Zeitarbeit bei einigen Verstößen (Offenlegungungspflichten, AÜG-konforme Vertragsgestaltung, Gleichstellung, maximale Überlassungszeit und Streikeinsatz) vom Gesetzgeber mit in die Haftung genommen.
Viele Einrichtungen klagen über die Kostensituation beim Zeitarbeitseinsatz. Wir sorgen für Effizienz, Kostenreduzierung und rechts und haftungssicheren Fremdpersonaleinsatz.
Unser Beratungsziel: Kunden der Zeitarbeit sollen die Eckpunkte der Überlassungen im Sinne ihres Unternehmens bestimmen. Wir checken:
Die erfolgreiche Umsetzung nach erfolgter Bestandsaufnahme an einem konkreten Projekt in einer Norddeutschen Klinik dargestellt:
Diese Neuaufstellung der Klink bei der Zeitarbeit in der Pflege wurde in der ersten Hälfte des Jahres 2018 erfolgreich umgesetzt.
Soll der Compliance Standard langfristig erhalten bleiben, sind regelmäßige Compliance - Audits notwendig.
Dazu gehört neben der vollumfänglichen Einhaltung aller gesetzlichen und hausinternen Vorgaben, die Überprüfung der Qualität der mit dem Fremdpersonal verbundenen Prozesse.
Als Compliance Spezialisten für Personaldienstleistungen führen solche Audits durch.