I.Q.Z Projekt Safety + Protection
Schutz vor Durchgriffshaftung bei den Sozialversicherungsbeiträgen in der Arbeitnehmer-überlassung
Seit 1971 gilt im deutschen Sozialversicherungsrecht die Mithaftung des Entleihers für die korrekte Berechnung und Abführung gesetzlichen Unfall- und Sozialversicherung. Zwar schuldet die Sozialversicherungsbeiträge in erster Linie der Verleiher, weil er der Arbeitgeber ist. Der Entleiher kann aber gemäß § 28e Abs. 2 SGB IV ebenfalls für diese haftbar gemacht und in Anspruch genommen werden.
Der Verleiher haftet also wie ein Bürge für die SV - Abgaben (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) der ihm überlassenen Zeitarbeitnehmer.
Bemessungsgrundlage dieser Haftung ist das Arbeitsentgelt, das der Verleiher dem Leiharbeitnehmer schuldet – einschließlich aller sozialversicherungsrechtlich relevanten Zulagen, Zuschläge sowie der korrekten Bezahlung bei Krankheit, Urlaub und Feiertagen (Stichwort: Durchschnittsberechnung).
Es gilt im Sozialversicherungsrecht das "Anspruchsprinzip" und nicht das "Zuflussprinzip". Angemeldete und bezahlte SV - Beiträge sagen nichts über die rechtliche Korrektheit der abgeführten Beiträge aus.
Wenn durch Bescheinigungen der Krankenkassen nur bestätigt wird, dass angemeldete Beiträge auch bezahlt wurden, ist dies zur Absicherung vor einer Durchgriffshaftung völlig ungeeignet, da die eigentliche Bemessungsgrundlage für die Haftung nicht berücksichtigt wird. In den meisten Bescheinigungen weisen Krankenkassen sogar darauf hin, dass diese keinen Schutz vor der Durchgriffshaftung bieten.
Wer sich auf so genannte "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" der Krankenkassen verläßt, genießt keinen Schutz!
Auch das "Institut für Zahlungssicherheit" - bezeichnet sich auf der Homepage selber als "der führende Risikoinformations-Dienstleister" - hat zwar einen vielversprechenden Namen, bietet aber keinen effektiven Schutz vor der Durchgriffshaftung. Das Institut greift auch nur auf die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen zu. Die Bemessungsgrundlage für eine eventuelle Haftung wird nicht berücksichtigt.
Welche Faktoren in der Bemessungsgrundlage können als Risikogrößen in Bezug auf die Durchgriffshaftung bezeichnet werden?
Antwort findet man in den Prüfergebnissen der Aufsichtsbehörden für die Verleiher. Die häufigsten gesetzlichen und tariflichen Verstöße, mit Einfluss auf die Sozialversicherungsbeiträge sind:
Die Höhe des Risikos wird von Entleihern meist unterschätzt. Werden einem Mitarbeiter monatlich 100 € weniger als das geschuldete Entgelt gezahlt, so erhöht das die Entleiherbürgschaft um 40 €. Da die Rentenversicherung 4 Jahre rückwirkend prüft, kann das Risiko für einen Mitarbeiter bis auf knapp 2.000 € anwachsen. Bei 50 Zeitarbeitnehmern bewegen sich die Risiken im sechsstelligen Bereich.
Welchen effektiven Schutz gibt es wirklich?
1. Seit 2008 prüft die I.Q.Z als einzige neutrale Stelle im Rahmen eines freiwilligen Compliance-Audits bei Personaldienst- leistern die Bemessungsgrundlage für die Durchgriffshaftung auf Korrektheit und Vollständigkeit. Die mit dem Qualitäts-siegel faire Zeitarbeit ausgezeichneten bieten somit dem Entleiher reale Sicherheit bei der Durchgriffshaftung.
2. Alternativ implantiert die I.Q.Z auf der Basis der oben aufgeführten 8 Punkte Entleihern ein wirksames Sicherheits- konzept zum Schutz vor Durchgriffshaftung.
3. Für die zu bürgenden SV-Beiträge ein Notaranderkonto einrichten und die SV - Beiträge darauf einzahlen lassen.
4. Eine Bankbürgschaft in Höhe der SV- Beiträge ausstellen und regelmäßig anpassen lassen.