Als bestellter Sachverständiger für Personaldienstleistungen beraten Norbert Fuhrmann und sein Team seit Jahren Auftraggeber von Zeitarbeit, Dienst- und Werkverträgen zum effizienten und haftungssicheren Einsatz von Fremdpersonal.
Da seit der letzten Novelle des AÜGs auch die Kunden der Zeitarbeit in die Haftung genommen werden können, ist der rechts- und haftungssichere Umgang mit gesetzlichen Anforderungen an den Fremdpersonaleinsatz einer der Schwerpunkte unseres Consultings.
Wir sorgen für die rechts- und haftungssichere Anwendung des AÜGs und die inhaltliche Optimierung der Abläufe. Einsatzbedingungen für das Fremdpersonal werden vereinheitlich, und die Kosten für Zeitarbeit werden bei gleichbleibender Fremdleistung begrenzt.
In der zweitgrößten Uni-Klinik Deutschlands wurden 2018 durch unsere Beratung die Prozesse optimiert und bei den Kosten des Fremdpersonaleinsatzes jährlich rund 22 % = 2,4 Mio. € eingespart.