Impressum / AGBs:

IQZ Institut für Qualitätssicherung in der Zeitarbeit

Martinsallee 4                                                                       

53359 Rheinbach                                                                 

 

Institutsleiter Norbert Fuhrmann

Sitz des Instituts: Rheinbach

 

Ausschließlicher Gerichtsstand: Bonn

 

Telefon: 02226-899488-1                                                      

iphon 0176 102 909 29

E-Mail:Norbert.Fuhrmann@iq-z.info

 

 

 Im Streitfall können Verbraucher die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Lösung von Konflikten verwenden. Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

 

Umsetzung

 

rheinland relations GmbH

Internet: www.rr-pr.com

 

Bildmaterial

 

unsplash.com und eigenes Material

 

Inhalte

 

Die Inhalte der Internetseiten werden sorgfältig geprüft und nach bestem Wissen erstellt. Jedoch kann keinerlei Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Aktualität oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Haftungsansprüche gegen den Betreiber, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern diesen Seiten kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Namentlich gekennzeichnete Beiträge spiegeln nicht unbedingt die Meinung des Betreibers wider.

 

Markenrechte

 

"IQZ"  und das "Qualitätssiegel faire Zeitarbeit" sind Marken im Eigentum  des Instituts für Qualitätssicherung in der Zeitarbeit (kurz Institut) und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Instituts verwendet werden.  Jeder Verstoß gegen Urheberrechte oder sonstige Rechte, insbesondere unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder Teile der Marke wird sowohl zivilrechtlich, als auch strafrechtlich verfolgt. Nach einem positiven Audit und Verleihung des Qualitätssiegel faire Zeitarbeit, dürfen die Marken nur  für 12 Monate ab Datum der Verleihung genutzt werden. Werden die Marken länger genutzt. So gilt ein monatliches Nutzungsentgelt von fünfhundert Euro pro Nutzungsmonat als vereinbart.

 

Urheberrechtliche Hinweise

 

Der Betreiber ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Das Copyright für veröffentlichte, selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Institut. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet. 

 

Verweise

 

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Rechtswirksamkeit des Haftungsausschlusses

 

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

AGBs  

 

Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit für das  Institut für Qualitätssicherung in der Zeitarbeit

 

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind integrierender Bestandteil von Beratungen, Seminaren und Audits. Sie gelten auch für die Verleihung der Auszeichnung „Qualitätssiegel faire Zeitarbeit“.
 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. 
Das Institut ist berechtigt, Beratungen und Audits für das Qualitätssiegel faire Zeitarbeit durch freiberufliche Kooperationspartner durchführen zu lassen.
 Wird ein Auftrag beim Auftraggeber durchgeführt, sorgt dieser dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlaubt.

 

Geltungsbereich und Umfang– Die Geschäftsbedingungen gelten immer dann, wenn ihre Anwendung nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen wurde. Für den Fall, dass diese Geschäftsbedingungen mit jenen des Auftraggebers konkurrieren, gehen die Geschäftsbedingungen des Instituts vor. 

 

Alle Vereinbarungen zu Beratungen, Audits und sonstigen Rechtsgeschäften sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich erteilt und des Instituts  bestätigt wurden.  Wird eine Beratung bzw. ein Audit beim Kunden seitens des Institutes begonnen Ist der vollständige Auftragsinhalt zu Beginn der Auftragserteilung nicht oder nicht vollständig abschätzbar, kann eine mündliche oder schriftliche Rahmenvereinbarung geschlossen werden. 

 

Umfang eines Beratungsauftrages

 

Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart. Existiert keine schriftliche Vereinbarung, ergibt er sich aus den Umständen des konkreten Falles. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass er alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht und vollständig vorgelegt bekommt und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Bei individuellen Beratungsaufträgen ist eine Anzahlung von 30% des Brutto-Auftragswertes vor Beginn fällig.

 

Hotlineservice

 

Wird der  Hotline-Service-Vertrag vom Kunden gebucht, umfasst dieser eine telefonische / emailbasierte Hotline zu allen die Arbeitnehmerüberlassung betreffenden Fragen zu. Im Einzelnen sind das Fragen zum AÜG sowie Erklärungen zu tarifrechtliche  Fragen. Wir weisen  darauf hin, dass es sich bei der Beantwortung der Fragen nicht um eine Rechtsberatung im juristischen Sinn handelt. Der Hotlineservice kann entweder als Halbjahresvertrag  mit einer Pauschale oder nach Einzelaufwand (nur emailbasiert) mit monatlicher Abrechnung gebucht werden. Ohne Hotlineservice-Vertrag ist keine Leistung durch die IQZ möglich.

 

 

Qualitätssiegel faire Zeitarbeit

 

Das Siegel kann nicht per Vertrag erworben werden, sondern wird ausschließlich nach einem bestandenen Compliance- und CSR- Audit  für jeweils 12 Monate ab Datum der letzten Zertifizierung vom Institut für Qualitätssicherung in der Zeitarbeit an Unternehmen verliehen. In diesem Zeitraum darf es vom Träger werblich genutzt werden. Um Nachhaltigkeit bei der Unternehmensverantwortung zu dokumentieren, muss ein Audit nach 12 Monaten wiederholt werden. In Ausnahmefällen, nach schriftlicher Zustimmung durch das Institut für Qualitätssicherung in der Zeitarbeit, kann die Frist bis auf 18 Monate verlängert werden. 

 

Das Compliance- und CSR- Audit wird mit einem Punktesystem bewertet. Um das Audit zu bestehen und das Qualitätssiegel faire Zeitarbeit verliehen zu bekommen, müssen mindesten 90 % der möglichen Punkte erreicht werden. Liegt das Prüfergebnis unter 85 %, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Es kann dann  kein Qualitätssiegel faire Zeitarbeit verliehen werden.

 

Wird das Ziel von 90 % der erreichbaren Punkte verfehlt, aber mehr als 85 % erreicht, besteht die Möglichkeit der Nachprüfung innerhalb von 6 Monaten. Liegt das  Nachprüfergebnis unter 90 % der erreichbaren Punkte, wird kein  Qualitätssiegel faire Zeitarbeit verliehen.

 

Wann darf  das Qualitätssiegel  nicht mehr werblich  benutzt werden?

 

     - es werden Verstöße gegen die Zertifizierungskriterien festgestellt,

     - es findet kein jährliches Reaudit bzw. kein Nachaudit statt,

     - es wird ein Audit / Nachaudit nicht bestanden,

     - es werden geleistete Audits nicht vergütet.

 

In diesen Fällen wird das Siegel mit sofortiger Wirkung nach einmaliger textlicher Aufforderung entzogen. Es besteht dann auch kein Anspruch mehr, die   Marken und Logos  weiter zu benutzen.

 

Haftung

 

Das Institut für Qualitätssicherung in der Zeitarbeit  und  die hinzugezogenen Kollegen handeln bei der Durchführung der Beratung, des Audits und der Seminare nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Es besteht nur dann ein Haftungsanspruch für Schäden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gerichtlich nachgewiesen werden kann.  
Der Schadenersatz-anspruch kann nur innerhalb von drei Monaten nach Projektabschluss geltend gemacht werden.

 

Verpflichtung zur Verschwiegenheit

 

Die Berater und Auditoren des Instituts sowie die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Institut für Qualitätssicherung in der Zeitarbeit gewährleistet, gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.

 

Honorar

 

Das Entgelt für die Leistungen des Institut für Qualitätssicherung in der Zeitarbeit richtet sich nach der jeweils gültigen auf der Homepage befindlichen  Honorartabelle. Bei individuellen Beratungsaufträgen ist eine Anzahlung von 30% des Brutto-Auftragswertes vor Beginn fällig. 
 Alle Rechnungen sind – soweit nichts anderes vereinbart – Innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4 vom Hundert p.a. über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen.

 

Angebot und Vertragsabschluss

 

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das Institut eine Bestellung bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Das Institut hält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels einer Rechnung zu bestätigen.

 

Preise

 

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Instituts

 

Fassung besteht seit  01.07.2022.