16. Februar 2021
Nach dem 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) war nun der 5. Senat mit dem Thema befasst, inwieweit Abweichungen im Arbeitsvertrag von den Regelungen der Tarifverträge dazu führen, die Tarifanwendung als Ganzes infrage zu stellen (5 AZR 131/19). Dies hätte zur Folge, dass ein gesetzlicher Gleichstellungsanspruch entstehen würde. Der Volltext der Urteilsbegründung ist zwar noch nicht verfügbar. In der Pressemeldung des BAG wird darauf verwiesen, dass dies bereits der Fall sei, wenn...