Archiv: Juni, 2012

22 Jun 2012

Tarifpolitische Entwicklung in der Zeitarbeit – wohin geht die Reise?

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Der Versuch einer nüchternen Analyse des am 28.06.2012 zur Abstimmung stehenden Verhandlungsergebnis zur Zeitarbeit.

Am 30.06.2012 24:00 Uhr läuft die Erklärungsfrist zum Verhandlungsergebnis der Tarifparteien BAP / iGZ einerseits und der IG-Metall andererseits ab. Die beim BAP zuständige Tarifkommission hat dem Verhandlungsergebnis schon zugestimmt. Mit Spannung wird auf die Mitgliederversammlung des iGZ (dort wird laut Satzung durch die Mitglieder abgestimmt) am 28.06.2012 geschaut. Es steht eine richtungsweisende Abstimmung  über eine neue Tarifstruktur mit Branchenzuschlägen als Anpassungsprozess an die Löhne der Stammbeschäftigten an. Diese Anpassung soll zeitlich in 5 Schritten über einen Zeitraum von 9 Monaten geschehen. Die iGZ Mitgliedschaft wird also entscheiden, ob dieser Weg begangen wird.

Allen Unternehmen war und ist klar, dass – auch wegen der politischen Vorgaben von Frau von der Leyen eine Anpassung an die Löhne der Stammbeschäftigten erfolgen muss. Sie hat den Tarifpartnern die Aufgabe gegeben, bis zum Sommer diesen Jahres eine tarifliche Lösung zu finden. Sollte das nicht geschehen, würde der Gesetzgeber eine Regelung schaffen.

Den ersten Ansatz, Anpassung durch Branchenzuschläge zu realisieren, gab es Oktober 2011 mit dem TarifPlus -TV (abgeschlossen von der Tarifgemeinschaft TQZ mit der IG-Metall). Dieser Tarifvertrag wurde sowohl vom Staatssekretär im Arbeitsministerium -Herrn Hofe- wie auch vom Arbeitgeberpräsident Hundt als beispielhaft bezeichnet. Eine Anpassung wurde durch höhere Grundlöhne und Branchenzuschläge vereinbart, die vom ersten Tag der Überlassung wirksam werden.

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19 Jun 2012

Kernpunkte der Tarifvereinbarung zwischen IG-Metall und Gesamtmetall zur Zeitarbeit

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Erweiterte Mitsprache bei Zeitarbeit

Nach den Regelungen zur Zeitarbeit im Tarifabschluss 2010 der IG-Metall mit der Stahlindustrie hat es nun die IG-Metall geschafft, im Abschluss mit der Metall- und Elektroindustrie mehr Mitbestimmung beim Einsatz von Zeitarbeit zu vereinbaren. Nur noch Zeitarbeitsunternehmen mit DGB bzw. IGM Tarifvertrag und Branchenzuschlagsregelung kommen zum Einsatz in der Metall- und Elektroindustrie.
Die Arbeitgeber dürfen nicht mehr vorläufig Zeitarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats   einsetzen und damit schon Fakten schaffen.
Durch Zeitarbeit darf keine Beeinträchtigung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und keine Gefährdung der Arbeitsplätze entstehen! Zeitarbeit muss daher nur vorübergehend sein.

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02 Jun 2012

Betrachtung zum Tarifergebnis Zeitarbeit

2 Kommentare Tarife, Uncategorized, Verbände

Unter der Führung von Thomas Bäumer hat die Verhandlungsgemeinschaft VGZ – bestehend aus den Verbänden iGZ und BAP – in der Nacht zum 22.05.2012 ein Tarifergebnis mit der IG-Metall in Bezug auf Branchenzuschläge erzielt. Der Vertrag soll ab dem 01.11.2012 wirksam werden. Diesem Tarifvertrag können nun die zuständigen Gremien in den Verbänden bis zum 30.06.2012 zustimmen oder ablehnen. Wenn ein Gremium eines Verbands das Ergebnis ablehnt, so gilt der Tarifabschluss nur für den zustimmenden anderen Verband.

Im Abschluss der IG Metall mit Gesamtmetall ist geregelt, dass in Zukunft nur Firmen aus der Zeitarbeit von den Arbeitgebern der M+E Industrie genommen werden, die einen IG Metal Tarifvertrag mit Branchenzuschlägen haben.

In dem Verhandlungsergebnis finden wir sowohl das vom iGZ entwickelte Referenzlohnmodell, wie auch die vom Verband gewollte Stufenregelungen wieder. Über das Stufenmodell berichtete die IQZ im November 2011 auf unserer HP.

Das Verhandlungsergebnis behandelt

 

1. die Systematik der Branchenzuschläge

2. Regelungen für tarifgebundene und nicht tarifgebundene Entleihfirmen

3. einbezogene Branchen

4. die Anpassung in Folge von Lohnerhöhungen auf der Ver- und Entleihseite

 

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