19 Jun 2012

Kernpunkte der Tarifvereinbarung zwischen IG-Metall und Gesamtmetall zur Zeitarbeit

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Erweiterte Mitsprache bei Zeitarbeit

Nach den Regelungen zur Zeitarbeit im Tarifabschluss 2010 der IG-Metall mit der Stahlindustrie hat es nun die IG-Metall geschafft, im Abschluss mit der Metall- und Elektroindustrie mehr Mitbestimmung beim Einsatz von Zeitarbeit zu vereinbaren. Nur noch Zeitarbeitsunternehmen mit DGB bzw. IGM Tarifvertrag und Branchenzuschlagsregelung kommen zum Einsatz in der Metall- und Elektroindustrie.
Die Arbeitgeber dürfen nicht mehr vorläufig Zeitarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats   einsetzen und damit schon Fakten schaffen.
Durch Zeitarbeit darf keine Beeinträchtigung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und keine Gefährdung der Arbeitsplätze entstehen! Zeitarbeit muss daher nur vorübergehend sein.

Das bedeutet:
- dass der Einsatz des Zeitarbeitnehmers zeitlich befristet ist
- dass ein Sachgrund vorliegt, wie z.B. fehlende Spezialisten
- dass ein Vertretungsfall, wie z.B. Krankheit vorliegt
- oder dass Auftragsspitzen vorliegen.

Neu ist, dass der Arbeitgeber nicht mehr sofort gemäß §100 BetrVG den Einsatz von Zeitarbeit vorläufig durchführen kann, sondern dass er mindestens 10 Kalendertage oder 3 Kalendertage nach erfolgter Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats gemäß § 99 BetrVG warten muss. (Dies gilt nicht für unvorhergesehene kurzfristige Einsätze.)Damit ist ein Zeitraum von 10 Kalendertagen für betriebliche Lösungen geschaffen worden (Hebel für eine Betriebsvereinbarung).

In einer freiwilligen Betriebsvereinbarung kann dann  geregelt werden:

Einsatzbereiche, Einsatzzwecke und Quote der Zeitarbeit, sowie die Höchstdauer des Einsatzes, klare Übernahmeregelungen und eventuelle die  Höhe der Vergütungen für die einzusetzenden Zeitarbeitnehmer. Weiterhin gibt es bei Übernahmen von Zeitarbeitnehmern Kompensationen als Ausgleich für eine Übernahme.

Werden Übernahmeregelungen für Leiharbeiter vereinbart, so kann:

  • 750 Stunden zuschlagsfrei Mehrarbeit” – verteilt auf ein Jahr und mindestens 15 Beschäftigte – als Preis für “eine” Übernahme in Festeinstellung
  • die Arbeitszeit Stammbeschäftigten kann flexibilisiert werden. Eine Ausweitung der Quote der 40 Stunden-Verträge von derzeit 18 % auf maximal 30 % wird möglich, wenn den Beschäftigten gleichzeitig in gleichem Umfang Arbeitsplätze mit einer verringerten Arbeitszeit auf bis zu 30 Stunden angeboten wird.

Außerdem erfolgt nach 18 Monaten im M+E Betrieb eine Prüfung, ob eine Übernahme möglich ist. Nach 24 Monaten hat der M+E Betrieb dem Zeitarbeitnehmer ein Übernahmeangebot zu machen. Dies gilt nicht bei akuten Beschäftigungsproblemen und bei einer direkt zu Beginn vereinbarten längeren Projektlaufzeit. Bei Unterbrechungszeiten von bis zu 3 Monaten werden die Zeiten im selben Betrieb addiert.

Damit wird der Einfluss  der Betriebsräte – und damit der IG – Metall – im Rahmen der Mitbestimmung größer und die Zeitarbeit in der Metall- und Elektroindustrie auf ihre originäre Funktion als Flexibilisierungsinstrument zurückgeführt.

 

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