Die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist ab Beginn Jahres 2012 auch für die Zeitarbeit zuständig, um für gerechte Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb zu sorgen.
Die Kontrollgebiete sind u.a.:
- Prüfung von Werkverträgen ob nicht eventuell illegale Arbeitnehmerüberlassung vorliegt (Scheinwerkverträge)
- Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen
- Vorenthaltung von Sozialbeiträgen (z.B. zu hoher Lohnersatz durch hohe Spesen oder Anwendung nichtiger Tarifverträge )
Im Rahmen von Ermittlungen arbeitet die FKS eng mit den Staatsanwaltschaften zusammen. Der Schwerpunkt der von der FKS geführten Strafverfahren liegt zum einen bei Straftaten nach § 266a Strafgesetzbuch (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt), bei denen -z.B. der Arbeitgeber pflichtwidrig die Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht in der richtigen Höhe an die Krankenkasse abführt. Im Rahmen ihrer strafrechtlichen Ermittlungen hat die FKS polizeiliche Befugnisse.
Bußgelder wurden erhöht
Ein umfangreicher Bußgeldkatalog steht zur Verfügung. z.B.:
- Unzulässige Überlassung ins Bauhauptgewerbe bis 30.000 €
- Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht von geschäftlichen Unterlagen – bis 30.000 €
- Nichtgewährung von Equal Treatment, obwohl kein Tarifvertrag einbezogen wurde – bis 500.000 €
- Nichtgewährung von Equal Treatment, obwohl ein Fall der Drehtürregelung gegeben ist bis 500.000 €
- Anwendung eines unwirksamen Tarifvertrages – bis 500.000 €
- Unterschreitung des Mindestlohns – bis 500.000 €
- Nichtgewährung anderer Bedingungen als Mindestlohn (z.B. Nichtgewährung Zulagen/Urlaubs- und Weihnachtsgeld, zu wenig Urlaub etc.) – bis 500.000 €


