Sindelfingen | Fachleute vermuten, dass durch die Festlegung von Lohnuntergrenzen in der Zeitarbeit verstärkt Scheinwerkverträge – auch von osteuropäischen Unternehmen – als Instrument des Lohndumpings eingesetzt werden könnten. Die Lohndifferenz von osteuropäischen EU-Staaten zu den deutschen Standards bietet für einige Unternehmen eine scheinbar verlockende Möglichkeit Arbeitskräfte günstig anzubieten oder einzukaufen.
Die beteiligten Anbieter bewegen sich dabei häufig auf dünnem Eis, da sie ihr Hautaugenmerk auf die schriftliche Vertragsausgestaltung legen. Dabei ist für die Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung ein juristisch ausgeklügelter Vertrag nicht wirklich entscheidend. Die tatsächlichen Arbeitsabläufe vor Ort sind maßgebend, ob der Werkvertrag gültig ist oder andernfalls Arbeitnehmerüberlassung betrieben wird.




