Über die Tarifgemeinschaft TQZ

 

Ziele der Tarifgemeinschaft

 

Die Tarifgemeinschaft Qualitätsorientierter Zeitarbeitsunternehmen TQZ besteht seit 2011. Sie ist ein Zusammenschluss von Personaldienstleistern mit dem einzigen Zweck, wirksame praxisorientierte Tarifverträge in der Personaldienstleistung als Premium - Alternative zu den Verbandstarifen des GVP abzuschließen. 

 

Infos zur Mitgliedschaft

 

Die TQZ- Tarifverträge können ausschließlich von Mitgliedern der Tarifgemeinschaft TQZ angewendet werden.

Eine  Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen und wird mit der Zusendung der Mitgliedsurkunde durch die TQZ wirksam. Für Personaldienstleister ist ein positives Audit des Institut für Qualitätssicherung in der Zeitarbeit Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Zu Beginn eines neuen Kalenderjahres wird nach Begleichung des Mitgliedsbeitrags eine aktuelle Mitgliedsurkunde ausgestellt, die einzig als Nachweis einer bestehenden Mitgliedschaft dient. 

 

 Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab 2027 jährlich 400,00 € und ist nach Aufforderung durch die TQZ spätesten zum 15. Januar eines neuen Kalenderjahres zu leisten. Für Mitglieder, die im Laufe eines Jahres der TQZ beitreten, wird der Mitgliedsbeitrag anteilig berechnet. Wird bis zu 15. Februar  eines neuen Kalenderjahres kein Mitgliedsbeitrag geleistet, endet die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund automatisch am 31.03. März des gleichen Jahres.

 

Eine Mitgliedschaft kann ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht auf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

 

Wichtiger Hinweis:

 

Die praxisbezogenen  Premiumtarifverträge können ausschließlich von Mitgliedern der  Tarifgemeinschaft TQZ angewendet werden. Eine  Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen und wird mit der Zusendung der aktuellem Mitgliedsurkunde durch die TQZ wirksam. Die Mitgliedsurkunden der vergangenen Jahre der Tarifgemeinschaft TQZ werden von der Bundesagentur für Arbeit als Nachweis für die rechtmäßige Anwendung der Tarifverträge in diesen Jahren anerkannt. 

 

Eine unrechtmäßige Anwendung (ohne Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft TQZ) hat zur Folge, dass im Rahmen einer BA-Prüfung alle Beschäftigungen externer Mitarbeiter unter den Prinzipien der gesetzlichen Gleichstellung erfolgen. Dies führt in der Regel zu erheblichen Nachzahlungen.